Die Konferenz > Donnerstag - 1.3.07 > Eröffnungsplenum, 1.3. 14 Uhr > Referat von Peter Strutynski (Friedensratschlag)
(Einleitungsbeitrag zur „Konferenz gegen die EU-Militarisierung“, 1./2. März 2007 in Wiesbaden)
„Das verordnete Europa ist tot.“ titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 23. Juni 2005.
Und sie hatte Recht. Das „Nein“ der Mehrheit der Franzosen und Niederländer hatte einen Verfassungsentwurf zu Fall gebracht, der – wieder einmal, genau wie die vielen Verträge zuvor – von den Staats- und Regierungschefs beschlossen worden war.
Es ist bezeichnend, dass dieser Vertrag in den Ländern zu Fall gebracht worden war, in denen das Volk selbst zur Abstimmung aufgerufen worden war. Wo die Zustimmung als nicht ganz sicher erschien, wurden nur die Parlamente mit der Ratifizierung befasst.
Die erste und wichtigste Lektion aus dem gescheiterten Ratifizierungsverfahren ist:
Das Volk wollte gehört werden. Und das „Nein“ war kein Nein zu Europa – im Gegenteil: Es war das Nein zu einem verordneten, undemokratischen Europa.
Hinter der Debatte um die EU-Verfassung verbirgt sich die radikale Veränderung der Welt, die ausgelöst wurde durch den realen Zusammenbruch der Sowjetunion, des Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe und der Warschauer Vertragsorganisation. Dieses unerwartete plötzliche Ende des bipolaren Systems eröffnete – ob man das wollte oder nicht - völlig neue Perspektiven für die Ausgestaltung eine neuen Weltordnung durch die weltpolitischen Akteure.
Der Stellenwert Europas im postbipolaren System erscheint in neuem und gewichtigem Licht.
Dies gilt
sowohl für das Verhältnis zur einzigen verbliebenen Supermacht jenseits des Atlantik
als auch für die zukünftige Entwicklung der Beziehungen zwischen EU und NATO, dies gilt für die Frage, was denn, als Alternative zum herrschenden Unilateralismus unter Multilateralismus zu verstehen sei,
ob ein global player, der die EU zweifelsohne ist, auf die militärische Dimension einer Außenpolitik verzichten kann,
und dies gilt für die Frage, welche Anforderungen sich aus der geostrategischen Position für ein Europa mit gemeinsamer Außenpolitik ebenso ergeben können
wie aus der Abhängigkeit hoch entwickelter Industriestaaten vom freien Zugang zu Rohstoffen.
Erinnern wir uns an die Gründungsgeschichte der EU.
In ihrem ursprünglichen Kern war sie als Friedensprojekt konzipiert.
Ihr nucleus, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) versuchte durch die Internationalisierung der Kontrolle über Kohle und Stahl
(die zu Beginn der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts noch zentralen Produktionszweige der Rüstung)
nationale Verfügungsgewalt und damit wechselseitige Aufrüstung zu verhindern. Langsam wuchsen daraus die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und dann, seit den Verträgen von Maastricht, die als politische Einheit konzipierte Europäische Union (EU). Diese EWG und die spätere EU präsentierten sich als ein einzigartiges Projekt, das dauerhaft Krieg in Europa zu verhindern und Wohlstand im Innern zu sichern vermochte.
Das Bekenntnis zu einem Europa, wie es mehr als fünfzig Jahre lang gewachsen war, beruhte bisher vor allem darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger sich mit diesem „Haus Europa“ identifizierten und an seiner Ausgestaltung mitwirken wollten. Das „verordnete Europa“ aber beraubt sie ihrer Mitbestimmung in diesem Gemeinwesen und beschädigt, ja, verhindert ihre Identifikation mit diesem politischen Projekt.
Verstärkt wurden die Gefühle der Entmündigung der Menschen durch die nach wie vor nicht vorhandene parlamentarische Kontrolle über politische Entscheidungen.
So wird in Art. I–41 (3) des Verfassungsentwurfs nicht nur festgeschrieben „die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“,
Art. I-40 (8) entmachtet auch das Parlament. „Das Europäische Parlament wird zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik regelmäßig gehört. Es wird über ihre Entwicklung auf dem Laufenden gehalten.“
Dies ist das krasse Gegenteil eines jeden bürgerlich-demokratischen Parlamentarismus: Dem Parlament wird jede Kontrolle über die Handlungen der Exekutive entzogen!
Übrigens straft die Verfassung selbst an einem zentralen Punkt ihr neoliberales Credo Lügen: nämlich da, wo eine „Europäische Verteidigungsagentur“ geschaffen wird, „deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an den Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen.“ (Art. I–41 (3).
Ist dies nicht der eindeutige Hinweis darauf, dass im Bereich der Rüstung der „Staat“, sprich in diesem Falle die EU, handlungs- und steuerungsfähig ist, während im sozialen Bereich auf alle Steuerungsfähigkeit zugunsten des Bekenntnisses zum Neo-Liberalismus und der so genannten „unsichtbaren Hand des Marktes“ verzichtet wird?
Abermals bleibt die Kontrolle der Exekutive durch das gewählte Parlament ausgeschlossen.
Ja, sogar die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, vor dem alle sonstigen Bestimmungen des Verfassungsentwurfs verhandelbar sind, wird für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ausgeschlossen:
„Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht zuständig im Bereich der Artikel I-40 und I–41 … über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik …“ (Art. III – 376).
Den Bürgerinnen und Bürgern und ihrem frei gewählten Parlament wird so die Entscheidungskompetenz über die existenzielle Frage von Krieg und Frieden zugunsten der Exekutive definitiv entzogen.
Deren Kompetenzen dagegen werden im Verfassungsentwurf – ein Unikat in der Verfassungsgeschichte! - sehr genau beschrieben und für die Mitglieder der Union verpflichtend gemacht.
Dabei übernimmt der Verfassungsentwurf die so genannten Petersberg-Aufgaben der früheren WEU1, geht aber zugleich weit über diese hinaus, indem er nun auch die (militärische!) Terrorismusbekämpfung ausdrücklich in das Aufgabenspektrum einbezieht:
„Die in Artikel I–41 vorgesehenen Missionen … umfassen … Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung der Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“ (Art. III–309).
All dies bleibt, um es nochmals zu betonen, parlamentarischer Kontrolle entzogen.
Und auch die EU als Ganze muss nicht unbedingt hinter etwaigen militärischen Maßnahmen stehen, wenn einige ihrer Mitglieder diese durchführen wollen:
„…der Rat (kann) die Durchführung eine Mission einer Gruppe von Mitgliedstaaten übertragen, die dies wünschen und über die für eine derartige Mission erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Die betreffenden Mitgliedstaaten vereinbaren in Absprache mit dem Außenminister der Union untereinander die Ausführung der Mission.“ (Art. III – 310).
Dies heißt nichts anderes als die Bildung von coalitions of the willing, die aus jenen bestehen, die eine Mission durchführen wollen und dank ihrer politischen und militärischen Stärke innerhalb der EU ihre Interventionsabsicht durchsetzen.
Konkretisiert werden diese Zielvorstellungen in der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS), die zeitgleich mit dem Verfassungsentwurf am 12. Dezember 2003 verabschiedet wurde.2
Genau wie in der im September 2002 verabschiedeten US-amerikanischen National Security Strategy beansprucht die EU in diesem Dokument ein - völkerrechtswidriges - Recht auf präventive Intervention:
„Wir müssen fähig sein zu handeln, bevor sich die Lage in Nachbarländern verschlechtert … Durch präventives Engagement können schwierigere Probleme in der Zukunft vermieden werden.“
Zugleich wird gefordert, dass die EU in der Lage sein müsse, “verschiedene Operationen zeitgleich” durchzuführen.3
Und die EU meint es ernst,
denn es geht nicht nur darum, die derzeit insgesamt 160 Mrd. € Rüstungsausgaben der 25 Mitgliedstaaten4 mit Hilfe der „Verteidigungsagentur“ zu koordinieren und rationeller zu nutzen,
sondern Ziel ist es auch, mittels der geplanten Rüstungsprojekte von den USA und der NATO unabhängig und „auf gleicher Augenhöhe“ handlungsfähig zu werden.
Hierzu gehören integrierte EU-Streitkräfte, die auch ohne NATO und USA weltweit operieren können.
Der forcierte Aufbau der Battlegroups, einem reinen Interventionsinstrument, vergleichbar am ehesten mit den US Marine Corps oder den britischen „Royal Marines“, dient allein der militärischen Absicherung der in der ESS formulierten strategischen Ziele.
2003 beschlossen, sollen die 13 Battlegroups ab dem Jahr 2006 voll einsetzbar sein. Zudem haben Griechenland und Zypern sowie Bulgarien und Rumänien (als sie noch gar nicht Mitglied der EU waren) eine Vereinbarung zur Bildung einer zusätzlichen Battlegroup abgeschlossen.
Militärische Handlungsfähigkeit soll - bis zum Jahr 2008 – auch erreicht werden, wenn das satellitengestützte Aufklärungs- und Nachrichtenübertragungssystem Galileo fertig gestellt ist und die neuen Marschflugkörper und Luft–Luft-Raketen, Kurz- und Mittelstreckenraketen wie auch die Raketensysteme zur Abwehr von taktischen ballistischen Raketen einsatzfähig sind.5
Hinzu kommen die Restrukturierungsbemühungen der Europäischen Verteidigungsagentur, die auf eine veritable nationale und transnationale Rüstungsindustrie zurückgreifen kann.
Ein Blick in die Liste der weltgrößten Rüstungsproduzenten weist immerhin 17 europäische Firmen unter den Top-50 aus. Unter den zehn größten befinden sich vier „Europäer“: BAE Systems (Platz 4), Thales (7), EADS (8), Finmeccanica (9),
wobei diese Rangfolge sich allein aus dem Rüstungsumsatz ergibt.6
Die EU war auch ein „Shooting Star“ auf dem internationalen Rüstungsmarkt. Nach SIPRI-Angaben ließ die EU im Jahr 2003 erstmals die Vereinigten Staaten beim weltweiten Waffenhandel hinter sich. Mit 4,7 Mrd. US-Dollar übertrafen die EU-Rüstungsausfuhren die der USA, die 4,4 Mrd. Dollar erzielten.
Mehr Waffen als die EU exportierte in diesem Jahr Russland.
Der weltweite Waffenmarkt wurde damit und wird auch weiterhin zu über 80 Prozent von diesen drei Großen beherrscht.
Damit wird eine Dynamik in Gang gesetzt, die Gefahr läuft, aufgrund steigenden wechselseitigen Misstrauens zwischen der EU und den USA zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung zu werden.
Ich möchte keineswegs der Unterwerfung Europas unter die USA das Wort reden, geschweige denn der weiteren Hochrüstung im Rahmen der NATO.
Meine Frage ist und bleibt vielmehr: Muss das sein?
Hat nicht die EU aufgrund ihrer Geschichte und Spezifik eine andere Rolle zu spielen und ein anderes politisches Kapital?
Heißt es doch in Artikel 2 des Verfassungsentwurfs, der die Werte der Union festschreibt:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte ...“.
Eine solche Rolle Europas könnte aufbauen auf der Tradition einer zivilen, Frieden schaffenden Macht.
Dann entspräche sie auch dem Selbstverständnis der großen Mehrzahl der Menschen auf dem alten Kontinent.
Eine im September 2005 veröffentlichte Umfrage des German Marshall Fund7 unterstreicht das an Prinzipien der Zivilität orientierte Selbstverständnis der Europäer:
Herausragend ist dabei nicht ein „Antiamerikanismus“ der Europäer, sondern die mit Krieg assoziierte Politik des derzeitigen US-Präsidenten, die von 85% der Franzosen, 83% der Deutschen und 81% der Spanier abgelehnt wird.
70% der befragten Europäer8 wollen, dass Europa „eine starke Führung in der internationalen Politik ausübt“,
dem stimmen aber nur noch 44 % zu, wenn diese Rolle zu erhöhten Militärausgaben führen sollte;
immerhin 26% der Befragten sehen Europa ausschließlich als Zivilmacht.
Unterfüttert werden diese Positionen durch eine Vielzahl von Kontrollfragen:
So sprechen sich 58% gegen eine Vergrößerung der militärischen Stärke Europas aus,
64% der Befragten sind der Meinung, „die Europäische Union sollte sich auf wirtschaftliche Stärke konzentrieren, auch wenn das bedeuten würde, dass sie nicht in der Lage ist, in militärischen Angelegenheiten eigenständig zu handeln.“
62% sind gegen die Schaffung einer europäischen Armee.
Dieses Ergebnis zeigt überdeutlich, dass die Europäer ihre Union nicht als eine Macht verstehen, die ihre Interessen mit militärischen Mitteln verfolgt.
Die Europäer verstehen ihr Europa also eher als sog. soft power – das heißt als eine Macht, die ihr Gewicht und ihre Handlungskompetenz als ehrlicher Makler einbringt und dabei auf das Mittel des Krieges zur Durchsetzung ihrer Interessen verzichtet und statt dessen mit den zivilen Mitteln der Diplomatie, der Entwicklungszusammenarbeit, des fairen Handels, vor allem aber auf der Grundlage der Anerkennung und Respektierung der Interessen der Anderen, d.h. auf der Grundlage des Interessenausgleichs Politik gestaltet.
Eine solche Politik erscheint gerade im Zeitalter der Globalisierung, der transnationalen Verflechtungen in Kapitalverkehr, Produktion, Konsum, Kultur, Migration die einzig mögliche, um gewaltförmige Konflikte zu verhindern, die ihrerseits gleichfalls transnationale Dimensionen erreichen, wie dies am Beispiel des viel beschworenen Terrorismus gezeigt werden kann.
„Terrorismus“ wird aber in der postbipolaren Welt immer nur „den Anderen“, den nichtstaatlichen Gewaltakteuren zugeschrieben,
das nicht zu leugnende Phänomen des „Staatsterrorismus“ bleibt aus politischen Opportunitätsgründen aus der Betrachtung ausgeschlossen.9.
Der Grundfehler des herrschenden strategischen Denkens ist:
Sicherheit wird noch immer gedacht als die Sicherheit für einen jeweiligen Akteur, in unserem Falle EU-Europa.
Solche Definition von Sicherheit bleibt egozentrisch, da sie stets auf ein Wir bezogen wird, einen Anderen als Bedrohung wahrnimmt, vor dem Schutz notwendig sei10. Aus dieser Sicht gerät Sicherheit schnell zu einem auf das Militärische verkürzten Konzept11.
Ausgeblendet bleibt das Sicherheitsbedürfnis der Anderen.
Sicherheit des Einen, das hat uns schon Immanuel Kant gelehrt, ist nur dann gewährleistet, wenn der Andere sich selbst sicher, heißt: nicht bedroht, fühlt.
So erst kann ein vertraglich vereinbarter gesicherter Frieden entstehen, der auf den Prinzipien der „friedlichen Koexistenz“ bzw. auf einem internationalen System kollektiver Sicherheit beruht.
Im Falle Europas ist daher festzustellen, dass es – und diese einzigartige Leistung muss betont werden – gelungen ist, in den vergangenen 60 Jahren Sicherheit in und für Europa herzustellen, dass aber, folgt Europa dem Sicherheitsparadigma der USA, für die Anderen keine Sicherheit vor einem solchen Europa gewährleistet ist,
dass eine europäische Aufrüstung dort also als Bedrohung verstanden werden muss. Und die interventionistischen Ansprüche der Europäischen Sicherheitsstrategie erscheinen als eindeutiger Beleg dieser Sichtweise.
Notwendig ist daher ein radikales politisches Umdenken unter der Maxime „weg vom Militär“.
Genau hier liegen die in der Konstellation des 21. Jahrhunderts einzigartigen Chancen EU-Europas.
Instrumente einer dezidiert zivilen EU-Außen- (und Sicherheits-!)Politik sollten sein:
Konstruktive wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Reduzierung des Nord-Süd-Gefälles;
politischer und wirtschaftlicher Druck zwecks Demokratisierung und Schaffung rechtsstaatlicher Verhältnisse;
Diplomatie, die auf den militärischen Knüppel verzichtet und damit - demonstrativ - eine Alternative bietet zum militärischen Interventionismus der USA.
Eine solche Politik nähme die Lage-Analyse der ESS ernst, in der festgestellt wird:
„Seit 1990 starben etwa 4 Millionen Menschen in Kriegen, davon 90% Zivilisten. Mehr als 18 Millionen Menschen haben weltweit ihre Heimat in der Folge von Konflikten verlassen. In weiten Teilen der Entwicklungsländer verursachen Armut und Krankheit unsägliches Leid und geben Anlass zu dringenden Sorgen über die Sicherheit. Etwa 3 Milliarden Menschen, die Hälfte der Weltbevölkerung, leben von weniger als zwei € pro Tag. 45 Millionen Menschen sterben jährlich an Hunger und Unterernährung ….“12
Europäische Politik sollte sich darauf konzentrieren, diese Konfliktursachen zu bekämpfen, anstatt ihre Folgen zu erschießen.
1 1994 hat die Westeuropäische Union (WEU) die so genannten Petersberg-Aufgaben beschlossen, die von friedenserhaltenden Maßnahmen bis zu Kampfeinsätzen zur Friedenserzwingung reichten. Die WEU selbst ist hervorgegangen aus dem 1948 geschlossenen Brüsseler Vertrag, der damals von Großbritannien, Frankreich und den Benelux-Staaten gegen die militaristischen und revanchistischen Tendenzen eines in der Gründung begriffenen deutschen Staates geschlossen wurden (Gründung der Bundesrepublik Deutschland: 1949). Mit dem NATO-Beitritt der BRD im Jahre 1954 wurde dieser Vertrag obsolet. Die WEU übertrug ihre militärischen Kompetenzen an die NATO, die gegen Deutschland und Italien gerichteten Formulierungen wurden gestrichen, das Bündnis war hinfort nur noch zuständig für die Kontrolle der Deutschlang und Italien auferlegten Rüstungsbeschränkungen. Die WEU wurde inzwischen als Verteidigungsbündnis aufgelöst und in die EU integriert, ihre Aufgaben von der EU selbst übernommen. Die 1992 auf dem Petersberg bei Bonn beschlossenen Aufgaben sind: Humanitäre und Rettungseinsätze; friedenserhaltenden Maßnahmen; Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Maßnahmen.
2 EIN SICHERES EUROPA IN EINER BESSEREN WELT, EUROPÄISCHE SICHERHEITSSTRATEGIE, Brüssel, den 12. Dezember 2003 (http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf)
3 ebenda.
4 Die EU gibt damit etwa so viel für das Militär aus wie Russland, China, der Nahe Osten, Afrika und Lateinamerika zusammengenommen.
5 Zu den geplanten Rüstungsvorhaben s. ausführlich: Oberansmayr, Gerald: Auf dem Weg zur Supermacht. Die Militarisierung der Europäischen Union, Wien 2004, insbes. Tabelle S. 106f.
6 Vgl. hierzu und zum Folgenden Strutynski, Peter: Die europäische Rüstungsindustrie ist kein Papiertiger. In: ÖSFK (Hg.), Die Weltunordnung von Ökonomie und Krieg, Münster-Hamburg-Berlin-Wien-London 2006. S. 188-204.
7 http://www.transatlantictrends.org/doc/TTKeyFindings2005de.pdf abgerufen am 18. Sept. 2005. Sowie http://www.transatlantictrends.org/doc/TTToplineData2005de.pdf abgerufen am 18. Sept. 2005.
Bei den hier wiedergegebenen Zahlen wurden die in der Umfrage unter „sehr wünschenswert“ und „wünschenswert“ angegebenen Zahlen zusammengefasst.
8 Die Umfrage fand statt in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien und Türkei.
9 Deshalb formuliert wohl das UN-Reformpapier von Kofi Annan „In größerer Freiheit“ ohne jede weitere Begründung: "Es ist an der Zeit, die Debatten über den sogenannten 'Staatsterrorismus' einmal auszuklammern." („In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle“. Bericht des Generalsekretärs, 21. März 2005, (A/59/2005), Ziff. 91.
10 Siehe: Berndt, Michael: »Sicherheit für Europa vs. Sicherheit vor Europa - Konsens in der Neuen Europäischen Sicherheitsarchitektur als Hindernis für Frieden und Sicherheit in den internationalen Beziehungen« In: Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Hg.), Pax Americana und Pax Europea. Konsens oder Konflikt um eine neue Weltordnungskonzeption?: Friedensbericht 2004, Münster 2004, S. 178-198.
11 Siehe: Berndt, Michael; Gewalt - Ordnung - Sicherheit. Die Trias zunehmender Gewöhnung an militärische Gewalt, in: Thomas, Tanja/ Virchow, Fabian (Hrsg.); Banal Militarism. Zur Veralltäglichung des Militärischen in Zivilen; Bielefeld 2006; S. 65-81
12 S. o. Anm. 8.